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Gemäß Artikel §7.4 des Dekrets müssen Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald Ihr Themenvorschlag endgültig abgelehnt wurde oder, wenn Ihr Themenvorschlag für einen der nächstfolgenden Bürgerdialoge berücksichtigt wurde, spätestens fünf Jahre nach Eingang des Themenvorschlags.