Informationen zum Losverfahren
Die Teilnehmer am Bürgerdialog werden per Losverfahren ermittelt. Erfahren Sie hier mehr zu Gründen und Modalitäten.
Warum die Teilnehmer per Losverfahren ermitteln?
Um die Teilnehmer an einer Bürgerversammlung zu ermitteln, könnte man beispielsweise auch einen Aufruf in der Öffentlichkeit starten. Dann würden sich aber vermutlich ausschließlich Bürger melden, die sich ohnehin schon für Politik interessieren. Das Losverfahren zielt darauf ab, auch die Bürger zu erreichen, die sich nicht für Politik interessieren oder ihr sogar überdrüssig sind.
Zudem soll durch das Losverfahren erreicht werden, dass die Teilnehmergruppe einen Querschnitt der Gesamtgesellschaft widerspiegelt. Das verleiht der Teilnehmergruppe eine höhere Legitimität und erhöht die Qualität der Debatten, da viele verschiedene Meinungen und Lebensrealitäten so zusammenkommen.
Auslosung der Teilnehmer an einer Bürgerversammlung
Immer dann, wenn eine neue Bürgerversammlung einberufen wird, findet wieder ein Losverfahren statt, um die rund 30 Teilnehmer an der Bürgerversammlung zu ermitteln.
In den „Lostopf“ kommen die Namen aller Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
Das Losverfahren wird dann in zwei Phasen organisiert:
Phase 1: Zufallsprinzip und Selbstselektion
Das Ständige Sekretariat beauftragt das Nationalregister, eine bestimmte Anzahl Personen per reinem Zufallsprinzip auszuwählen. (Infrage kommen alle Personen, die in Ostbelgien wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind.)
Das Ständige Sekretariat schreibt dann die ausgelosten Personen an und bittet sie um schriftliche Stellungnahme dazu, ob sie am Bürgerdialog teilnehmen möchten oder nicht. Die Teilnahme ist also trotz Auslosung freiwillig.
Phase 2: Auswahlkriterien mit Quoten
Aus den eingegangenen Zusagen lost das Ständige Sekretariat schließlich die definitiven Teilnehmer (und Ersatzkandidaten) aus. Damit die Teilnehmergruppe gut „durchgemischt“ ist – also damit verschiedene Perspektiven aus der ganzen ostbelgischen Bevölkerung zusammenkommen – werden im Losverfahren folgende Auswahlkriterien berücksichtigt: Alter, Geschlecht, Wohnort und sozio-ökonomischer Hintergrund. Diese Kriterien werden proportional zur ostbelgischen Gesamtbevölkerung auf die Teilnehmergruppe angewandt. (Zum Beispiel: Gibt es in Ostbelgien genauso viele Männer wie Frauen, sollte die 30-köpfige Teilnehmergruppe aus 15 Frauen und 15 Männern bestehen.)
Genauere Informationen zu den Vorgaben zum Losverfahren findet man in der gesetzlichen Grundlage des Bürgerdialogs.
Downloads:
- Quoten der Teilnehmer an der 3. Bürgerversammlung
- Quoten der Teilnehmer an der 4. Bürgerversammlung
- Quoten der Teilnehmergruppe an der 5. Bürgerversammlung
- Quoten der Teilnehmergruppe an der 6. Bürgerversammlung
- Bürgerversammlung: Beispiel eines Protokolls von der zweiten Phase eines Losverfahrens
- Bürgerversammlung: Beispiel eines Protokolls von der ersten Phase eines Losverfahrens
Zusammensetzung des Bürgerrats
Der Bürgerrat besteht aus ehemaligen Teilnehmern an Bürgerversammlungen.
Jedes mal dann, wenn eine Bürgerversammlung abgeschlossen ist (also nach der zweiten öffentlichen Parlamentssitzung), wird ein Drittel der Bürgerratsmitglieder ausgetauscht. Das heißt, 8 Bürger, die bereits an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben und somit Erfahrung mitbringen, rücken nach. Die 8 Bürgerratsmitglieder, die am längsten dabei sind, scheiden aus.
Um Nachrücker zu ermitteln, startet das ständige Sekretariat einen Aufruf in der neuesten Bürgerversammlung. Sollten sich mehr Bewerber melden als Plätze frei sind, wird ausgelost. Dabei finden die Auswahlkritieren „Alter“, „Geschlecht“ und „Wohnort“ Anwendung, um eine bestmögliche Durchmischung im Bürgerrat zu erreichen. Nichtausgeloste Bewerber werden in eine Reserveliste eingetragen: Sollte ein Bürgerratsmitglied im Laufe seines Mandats zurücktreten, rückt ein Mitglied der Reserveliste nach.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Bürgerrats findet man in der gesetzlichen Grundlage des Bürgerdialogs.
Downloads:
Sie haben Fragen zum Losverfahren?
Kontaktieren Sie gerne das Ständige Sekretariat.