Was ist die Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung ist eins von zwei Gremien des permanenten Bürgerdialogs in Ostbelgien. Das andere Gremium ist der Bürgerrat.
Wer bildet die Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung setzt sich aus rund 30 Bürgern zusammen.
Die Bürger werden per Los bestimmt.
Wer darf teilnehmen?
- Bürger, die in einer der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bevölkerungsregister oder im Fremdenregister eingetragen sind;
- die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, also mindestens 16 Jahre alt sind.
Wer darf nicht teilnehmen?
- Personen, die durch eine Verurteilung ihr Wahlrecht verloren haben.
- Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden (z.B. Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Provinz- oder Gemeindemandatare, Richter oder Staatsanwalt, leitende Beamte)
Was macht die Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung erhält vom Bürgerrat den Auftrag, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Die Mitglieder der Bürgerversammlung können sich zuerst in das Thema einarbeiten und dazu Fachleute anhören. Danach wird darüber diskutiert, welche Empfehlungen an die Politik zu richten sind.
Als Ergebnis der Arbeiten spricht die Bürgerversammlung Empfehlungen für das Parlament und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus.
Bei allen Entscheidungen wird die Bürgerversammlung vom Ständigen Sekretariat unterstützt. Es besteht aus einem Personalmitglied der Parlamentsverwaltung.
Was macht die Bürgerversammlung nicht?
Die Bürgerversammlung wählt das zu diskutierende Thema nicht aus. Das macht der Bürgerrat. Das Thema ist also vorgegeben.
Wann und wie oft trifft sich die Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung tagt solange, bis Empfehlungen erarbeitet und von allen gutgeheißen worden sind. Entscheidungen zur Organisation der Bürgerversammlungen werden vom Bürgerrat getroffen. Er entscheidet über den Zeitpunkt, den Ort, das Programm und das Budget der Bürgerversammlung. Er entscheidet ebenfalls über die Auswahl der Experten, die die Bürgerversammlung anhören kann. Aber auch die Teilnehmer an der Bürgerversammlung können Ihre Meinung zu diesen Fragen geben und mitbestimmen.
Den Mitgliedern der Bürgerversammlung wird ausreichend Zeit gegeben, um die Empfehlungen vorzubereiten. Die Versammlungen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt.
Wie entscheidet die Bürgerversammlung?
Die Beschlüsse der Bürgerversammlung sollen möglichst im Konsens getroffen werden, das bedeutet: alle Teilnehmer sollen der gleichen Meinung sein. Gelingt dies nicht, wird eine Abstimmung organisiert und dann reicht eine 4/5-Mehrheit.
Was passiert mit den Empfehlungen der Bürgerversammlung?
Es gibt mehrere Schritte:
- Die Empfehlungen werden dem Präsidium des Parlaments übermittelt. Das Präsidium entscheidet dann, welcher Parlamentsausschuss sich mit dem Thema befasst.
- Eine Delegation der Bürgerversammlung, also nicht alle, sondern Vertreter, stellen die Empfehlungen in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses vor.
- Im Anschluss daran diskutieren wieder alle Teilnehmer der Bürgerversammlung mit den Abgeordneten des Ausschusses und dem zuständigen Minister.
- Danach bezieht der Ausschuss gemeinsam mit dem Minister Stellung. In einem Dokument erklären die Abgeordneten, ob und auf welche Weise sie die Empfehlung konkret umsetzen oder auch nicht. Bei einer Ablehnung muss der Ausschuss dies besonders begründen.
- In einer weiteren Sitzung wird die Stellungnahme vorgestellt und darüber ausgetauscht.
- Etwa ein Jahr später werden die Teilnehmer der Bürgerversammlung und die Politik noch einmal zusammentreffen, um über den Stand der Dinge der Umsetzung auszutauschen.
Wo finden die Sitzungen statt?
Die Sitzungen finden in der Regel in Eupen, im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft statt. (Für alle Mitglieder gibt es eine Fahrtentschädigung. Siehe weiter unten). Manche Sitzungen können auch nach Absprache mit den Teilnehmern im Süden Ostbelgiens stattfinden.
Wie lange bleibt man Mitglied der Bürgerversammlung?
Ein Bürger bleibt solange Mitglied der Bürgerversammlung, bis diese ihre Aufgabe erfüllt hat, also Empfehlungen an das Parlament und die Regierung übermittelt hat. (Dazu brauchst es rund vier bis fünf ganztätige Sitzungen.)
Besonders arbeitsintensiv ist der erste Monat der Bürgerversammlung, weil die Teilnehmer regelmäßig zusammentreffen, um die Empfehlungen auszuarbeiten.
Am Ende des Prozesses (rund in Jahr später) werden die Teilnehmer noch einmal eingeladen, um zu überprüfen, was die Politik mit den Empfehlungen tatsächlich gemacht hat.
Kann man aus der Bürgerversammlung vor Ende seines Mandats ausscheiden?
Ja, die Teilnahme an einer Bürgerversammlung ist freiwillig. Die Mitglieder können also auch vor Ende des Mandats ausscheiden.
Erhält man für die Teilnahme eine Entlohnung?
Ja, Sie erhalten ein Anwesenheitsgeld von rund 100 Euro für eine ganztägige Sitzung, sowie eine Fahrtentschädigung für die zurückgelegten Kilometer oder für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
(Die genaue Summe beträgt 37,50 Euro. Der Betrag ist aber an die Schwankungen es Index gebunden, der im Königlichen Erlass vom 24. Dezember 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 6.1.1989 zur Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des Landes angeführt wird. Der Schwellenindex beträgt 138,01. Die Summe muss auch versteuert werden. Dauert eine Sitzung länger als vier Stunden, so wird die Summe verdoppelt. Dem aktuellen Index nach und nach Steuervorabzug bleibt dem Bürgerratsmitglied demnach aktuell eine Summe von 102,82 Euro für eine ganztägige Sitzung. Stand: 01.09.2022)