Grundsätze und Prinzipien
Im permanenten Bürgerdialog sind im Wesentlichen drei Grundsätze verankert: zum Ersten die Beständigkeit des Bürgerdialogs, zum Zweiten die Repräsentativität der Bürgerversammlungen und zum Dritten die Qualität des Deliberationsprozesses.
Die Beständigkeit des Bürgerdialogs wird vor allem dadurch erreicht, dass es neben den punktuell tagenden und themenbezogenen Bürgerversammlungen einen ständigen Bürgerrat und ein Ständiges Sekretariat gibt, die nicht nur die Versammlungen vorbereiten, sondern insbesondere auch die Umsetzung der Empfehlungen im Auge behalten.
Die Repräsentativität wird durch die Auswahl der an den Bürgerversammlungen teilnehmenden Bürger nach dem Zufallsprinzip erreicht. Per Los werden die Bürger ausgesucht, wobei die Anwendung gewisser Kriterien wie Alter, Geschlecht, Wohnort und sozio-ökonomischer Hintergrund (Beruf, Ausbildungsgrad, Familienzusammensetzung usw.) für einen guten Querschnitt der Bevölkerung sorgt.
Die Qualität des Deliberationsprozesses soll vor allem durch eine qualifizierte Moderation, eine ansprechende Information der Bürger und einen transparenten und konstruktiven Austausch mit den Parlamentariern und den Ministern erreicht werden.