Sie sind ausgelost worden?
Sie sind ausgelost worden und überlegen noch, ob Sie sich zur Teilnahme an der nächsten Bürgerversammlung anmelden sollen? Schauen Sie sich gerne die Motivation von ehemaligen Mitgliedern im Video an.
Wer kann mitmachen?
Man kann sich nicht freiwillig melden. Die Mitglieder der Bürgerversammlung werden per Zufallsprinzip ausgelost.
In den Lostopf kommen alle Bürger, die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Wer ausgelost wird, ist aber nicht verpflichtet, teilzunehmen. Jedes Mal, wenn eine neue Bürgerversammlung einberufen wird, findet ein neues Losverfahren statt. Weitere Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.
Wer leitet die Diskussionen?
Die Diskussionen werden von einer externen Moderation betreut.
Was ist die Aufgabe der Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung arbeitet Empfehlungen an die Politik zu einem bestimmten Diskussionsthema aus.