Was ist der Bürgerrat?
Der Bürgerrat ist eines von zwei Gremien des permanenten Bürgerdialogs. Das andere Gremium ist die Bürgerversammlung.
Wer bildet den Bürgerrat?
Der Bürgerrat setzt sich aus 24 Personen zusammen, die vorher schonmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben.
Was macht der Bürgerrat?
Der Bürgerrat ist das permanente Organ des Bürgerdialogs. Er organisiert und überwacht den gesamten Prozess:
Er entscheidet über die Themen, die die Bürgerversammlungen besprechen sollen. Dabei kann er sich auf Themenvorschläge von berufen. Folgende Personen dürfen Themen vorschlagen: Mitglieder des Bürgerrats, Vertreter der Politik und Bürger aus der breiten Bevölkerung. Der Bürgerrat entscheidet völlig autonom, welches Thema in einer Bürgerversammlung besprochen wird.
Er entscheidet auch über die Organisation und die praktischen Fragen der Bürgerversammlungen (Anzahl Versammlungen, Zeitpunkt, Dauer, Ort, Auswahl von Experten, Information, …).
Er ist für die Nachbereitung verantwortlich: Er wertet den Ablauf der Bürgerversammlungen aus, zieht Rückschlüsse für kommende Bürgerversammlungen und verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerversammlung durch die Politik.
Bei allen Entscheidungen wird der Bürgerrat vom Ständigen Sekretariat unterstützt. Es besteht aus einem Personalmitglied der Parlamentsverwaltung.
Was macht der Bürgerrat nicht?
Die Mitglieder des Bürgerrates diskutieren nicht über das Thema und verfassen auch keine Empfehlungen an die Politik. Das übernimmt die Bürgerversammlung.
Wie oft trifft sich der Bürgerrat?
Der Bürgerrat entscheidet selbst über die Häufigkeit der Versammlungen. Bisher haben die Versammlung rund einmal im Monat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Bürgerrates wird ausreichend Zeit gegeben, um ihre Aufgaben kennenzulernen und über möglich Themen und konkrete Fragen zu diskutieren.
Die Versammlungen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt, der Bürgerrat kann den Zeitpunkt aber selbst festlegen.
Eine Versammlung dauert durchschnittlich rund 2 Stunden.
Wo finden die Sitzungen statt?
Die Sitzungen finden in der Regel in Eupen, im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft statt. Sie können aber auch im Süden Ostbelgiens stattfinden.
(Für alle Mitglieder gibt es eine Fahrtentschädigung. Siehe weiter unten)
Kann man aus dem Bürgerrat vor Ende seines Mandats austreten?
Ja, die Teilnahme am Bürgerrat ist freiwillig. Die Mitglieder des Bürgerrates können also auch vor Ende des Mandats ausscheiden und werden dann durch andere Bürger ersetzt.
Erhält man für die Teilnahme eine Entlohnung?
Ja, die Teilnehmer erhalten ein Anwesenheitsgeld von rund 50 Euro für eine zweistündige Sitzung sowie eine Fahrtentschädigung für die zurückgelegten Kilometer oder für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
(Die genaue Summe beträgt 37,50 Euro. Der Betrag ist aber an die Schwankungen es Index gebunden, der im Königlichen Erlass vom 24. Dezember 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 6.1.1989 zur Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des Landes angeführt wird. Der Schwellenindex beträgt 138,01. Die Summe muss auch versteuert werden. Dauert eine Sitzung länger als vier Stunden, wird die Summe verdoppelt. Dem aktuellen Index nach und nach Steuervorabzug bleibt dem Bürgerratsmitglied demnach aktuell eine Summe von 52,44 Euro für eine rund zweistündige Sitzung. Stand: 01.09.2022)