Welche Themen sind zulässig?

Das vorgeschlagene Thema sollte ein "Problem" sein, wofür die Bürgerversammlung verschiedene Lösungsideen sammeln kann.

Das Thema sollte also keine "Entweder/oder"-Frage und auch keine "Ja/Nein"-Frage sein.

Das vorgeschlagene Thema sollte die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen.
Nur so können unsere Politiker selbst aktiv werden, um die Empfehlungen der Bürgerversammlung umzusetzen. Andernfalls müssen die Bürgerempfehlungen zum Beispiel an die Politiker von anderen Landesteilen weitergeleitet werden ("Resolution"). Eine Auflistung der Zuständigkeiten der DG finden Sie hier.

Das Thema sollte möglichst viele Einwohner Ostbelgiens betreffen.
Das Thema sollte sich nichtauf Einzelinteressen beziehen (und zum Beispiel nicht nur eine Gemeinde betreffen). Als Beweis dafür, muss das Thema von mindestens 100 Bürgern unterschrieben werden.

Themenvorschläge dürfen nicht diskriminierend sein.
Themenvorschläge, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und den Grundfreiheiten stehen, die in Titel 2 der Verfassung sowie in den von Belgien ratifizierten internationalen Verträgen aufgeführt sind, sind unzulässig.

Der Text des Themenvorschlags muss folgende Aspekte beinhalten:

  • einen Titel (eine offene Fragestellung. Zum Beispiel „Was könnte man tun, um Situation x zu verbessern?“),
  • eine Erklärung zum Thema (Erläuterung), sowie
  • eine Begründung zur Eignung als Thema für eine Bürgerversammlung.

Unleserlich verfasste oder unklar formulierte Themenvorschläge werden für unzulässig erklärt.

Anonyme Themenvorschläge werden nicht berücksichtigt (Erforderliche Angaben: Vor- und Nachname; Anschrift. Diese Angaben sind nicht öffentlich, sondern nur von der Parlamentsverwaltung einsehbar.). ACHTUNG: Der Wohnort des Themenautors muss in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegen.

Themenvorschläge müssen bis zum 20. Dezember 2024eingereicht werden und bisdahin möglichst viele Online-Unterschriften erhalten haben.