• Das vorgeschlagene Thema sollte ein „Problem“ sein,
    wofür die Bürgerversammlung verschiedene Lösungsideen sammeln kann.
    Das Thema darf keine „Entweder/oder“- oder „Ja/Nein“-Frage sein.
  • Das vorgeschlagene Thema sollte die politischen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen.
    Nur so können Politiker selbst aktiv werden, um die Empfehlungen der Bürgerversammlung umzusetzen.
    Andernfalls werden die Bürgerempfehlungen als „Resolution“ an andere Landesteile weitergeleitet.
    Eine Liste aller politischen Zuständigkeiten der DG findet man auf der Internetseite des Bürgerdialogs.
  • Das Thema sollte möglichst viele Einwohner Ostbelgiens betreffen.
    Es darf sich nicht auf Einzelinteressen beziehen (z. B. nur eine Gemeinde).
    Als Nachweis sollten möglichst viele Unterstützer das Thema online auf der Internetseite des Bürgerdialogs unterschreiben.
  • Themenvorschläge dürfen nicht diskriminierend sein.
    Unzulässig sind Vorschläge, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten stehen
    (Titel 2 der Verfassung sowie von Belgien ratifizierte internationale Verträge).
  • Der Text des Themenvorschlags sollte folgende Aspekte beinhalten:
    • einen Titel (offene Fragestellung, z. B. „Was könnte man tun, um Situation X zu verbessern?“)
    • eine Erklärung zum Thema
    • eine Begründung der Eignung für eine Bürgerversammlung
  • Unleserlich verfasste oder unklar formulierte Themenvorschläge werden als unzulässig erklärt.
  • Anonyme Themenvorschläge werden nicht berücksichtigt
    (erforderlich: Vor- und Nachname sowie Anschrift; nicht öffentlich einsehbar).
    Achtung: Der Wohnort muss in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegen.
  • Themenvorschläge müssen bis zum 19. Dezember eingereicht werden
    und bis dahin möglichst viele Online-Unterschriften erhalten haben.