Was ist der Bürgerrat?

Was ist der Bürgerrat?

Der Bürgerrat ist eines von zwei Gremien des permanenten Bürgerdialogs. Das andere Gremium ist die Bürgerversammlung.

Wer bildet den Bürgerrat?

Der Bürgerrat setzt sich aus 24 Personen zusammen, die vorher schonmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben und somit Erfahrung mitbringen. Rund ein Drittel der Mitglieder des permanenten Bürgerrats wird regelmäßig erneuert: Die Mitglieder, die am längsten dabei sind, scheiden dann aus und Teilnehmer von der neuesten Bürgerversammlung rücken nach. Nach Abschluss einer jeden Bürgerversammlung werden die Teilnehmer gefragt, ob sie Mitglied im Bürgerrat werden möchten.

Was macht der Bürgerrat?

Der Bürgerrat ist das permanente Gremium des Bürgerdialogs. Er organisiert und überwacht den gesamten Prozess:

Er entscheidet über die Themen, die die Bürgerversammlungen besprechen sollen. Dazu kann er einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in der Öffentlichkeit organisieren. Folgende Personen dürfen Themen vorschlagen: Mitglieder des Bürgerrats, das Parlamentspräsidium und Bürger aus der breiten Bevölkerung. Der Bürgerrat entscheidet völlig autonom, welches Thema in einer Bürgerversammlung besprochen wird.

Er entscheidet auch über die Organisation und die praktischen Fragen der Bürgerversammlungen (Anzahl Versammlungen im Jahr, Zeitpunkt, Dauer, Ort, Auswahl des Moderators, Auswahl von Experten, Information, …).

Er ist für die Nachbereitung verantwortlich: Er wertet den Ablauf der Bürgerversammlungen aus, zieht Rückschlüsse für kommende Bürgerversammlungen und verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerversammlung durch die Politik.

Bei allen Entscheidungen wird der Bürgerrat vom Ständigen Sekretariat unterstützt. Es besteht aus einem Personalmitglied der Parlamentsverwaltung. Sie arbeitet Vorschläge aus, über die der Bürgerrat berät.

Was macht der Bürgerrat nicht?

Die Mitglieder des Bürgerrates debatieren nicht über die gewählten Diskussionsthemen und verfassen auch keine Empfehlungen an die Politik. Das übernimmt die jeweilige Bürgerversammlung.

Wie oft trifft sich der Bürgerrat?

Der Bürgerrat entscheidet selbst über die Häufigkeit der Versammlungen. Bisher haben die Versammlung rund einmal im Monat stattgefunden und durchschnittlich rund 2 Stunden  gedauert.

Die Sitzungen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt. Der Bürgerrat kann den Zeitpunkt aber selbst festlegen.

Wo finden die Sitzungen statt?

Die Sitzungen finden in der Regel in Eupen, im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft statt. Sie können aber auch im Süden Ostbelgiens stattfinden.

(Für alle Mitglieder gibt es eine Fahrtentschädigung. Siehe weiter unten)

Wie lange bleibt man Mitglied im Bürgerrat?

Der Bürgerrat ruft die Bürgerversammlungen ins Leben. Der Bürgerrat verfolgt dann die gesamte Arbeit der Bürgerversammlung. Darum bleiben die Mitglieder des Bürgerrats so lange im Amt, wie die Bürgerversammlung arbeitet. (Etwa ein halbes Jahr.) Jedes Mitglied kann sein Mandat höchstens zwei Mal verlängern.

Kann man aus dem Bürgerrat vor Ende seines Mandats austreten?

Ja, die Teilnahme am Bürgerrat ist freiwillig. Die Mitglieder des Bürgerrates können also auch vor Ende des Mandats ausscheiden und werden dann durch andere Bürger ersetzt.

Erhält man für die Teilnahme eine Entlohnung?

Ja, die Teilnehmer erhalten ein Anwesenheitsgeld von rund 55 Euro für eine zweistündige Sitzung sowie eine Fahrtentschädigung für die zurückgelegten Kilometer oder für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

(Die genaue Summe beträgt 37,50 Euro. Der Betrag ist aber an die Schwankungen es Index gebunden, der im Königlichen Erlass vom 24. Dezember 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 6.1.1989 zur Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des Landes angeführt wird. Die Summe muss auch versteuert werden. Dauert eine Sitzung länger als vier Stunden, wird die Summe verdoppelt. Dem aktuellen Index nach und nach Steuervorabzug bleibt dem Bürgerratsmitglied demnach aktuell eine Summe von 55,65 Euro für eine rund zweistündige Sitzung. Stand: 1.1.2024)