Was sind die Bürgerversammlungen?

Was sind die Bürgerversammlungen?

Die Bürgerversammlungen bilden eins von zwei Gremien des permanenten Bürgerdialogs in Ostbelgien. Das andere Gremium ist der Bürgerrat.

Wer nimmt an einer Bürgerversammlung teil?

Jede Bürgerversammlung setzt sich aus rund 30 Bürgern zusammen.

Die Bürger werden per Los bestimmt, müssen ihren Wohnsitz in Ostbelgien haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Die Teilnehmergruppe ist sehr "gemischt" (verschiedene Altersgruppen, verschiedene Wohnorte in Ostbelgien, Männer und Frauen, unterschiedliche Bildungshintergründe.)

Wie lange bleibt man Mitglied einer Bürgerversammlung?

Ein Bürger bleibt so lange Mitglied der Bürgerversammlung, bis diese ihre Aufgabe erfüllt hat, also Empfehlungen an das Parlament und die Regierung übermittelt hat. (Dazu brauchst es rund vier bis fünf ganztätige Treffen.)

Am Ende des Prozesses (rund in Jahr später) werden die Teilnehmer noch einmal eingeladen, um zu überprüfen, was die Politik mit den Empfehlungen tatsächlich gemacht hat.

Kann man aus einer Bürgerversammlung vor Ende seines Mandats ausscheiden?

Ja, die Teilnahme an einer Bürgerversammlung ist freiwillig. Die Mitglieder können also auch vor Ende des Mandats ausscheiden.

Was macht eine Bürgerversammlung?

Jede Bürgerversammlung erhält vom Bürgerrat den Auftrag, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Die Mitglieder einer Bürgerversammlung können sich zuerst in das Thema einarbeiten und dazu Fachleute anhören. Dazu sind keine Vorkenntnisse zum Thema erforderlich.

Danach wird darüber diskutiert, welche Empfehlungen an die Politik zu richten sind. Diese Diskussionen werden von einem professionellen Moderator begleitet, damit zum Beispiel auch jeder zu Wort kommt.

Als Ergebnis der Arbeiten spricht die jeweilige Bürgerversammlung Empfehlungen für das Parlament und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus.

Bei allen Entscheidungen wird die jeweilige Bürgerversammlung vom Ständigen Sekretariat unterstützt. Es besteht aus einem Personalmitglied der Parlamentsverwaltung.

Die Teilnehmer können den Prozess weitestgehend mitgestalten (zum Beispiel die anzuhörenden Fachleute aussuchen).

Was macht eine Bürgerversammlung nicht?

Eine Bürgerversammlungen wählt das zu diskutierende Thema nicht aus. Das macht der Bürgerrat. Das Thema ist also vorgegeben.

Wann, wie oft und wo treffen sich die Teilnehmer an einer Bürgerversammlung?

Eine Bürgerversammlung tagt so lange, bis Empfehlungen erarbeitet und von allen gutgeheißen worden sind (meistens braucht das rund 5 ganztägige Treffen). Entscheidungen zur Organisation der Bürgerversammlungen werden vom Bürgerrat getroffen (Zeitpunkt, Ort, Programm, Budget, Auswahl der Experten, die die jeweilige Bürgerversammlung anhören kann). Aber auch die Teilnehmer an einer Bürgerversammlung können Ihre Meinung zu diesen Fragen geben und mitbestimmen. Die Arbeitstreffen finden vorzugsweise nach Feierabend oder am Wochenende statt (meistens samstags von etwa 9 bis 16Uhr).

Die Treffen finden nach Möglichkeit abwechselnd in Eupen (im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) und im Süden Ostbelgiens (in einem externen Veranstaltungssaal) statt. (Für alle Mitglieder gibt es eine Fahrtentschädigung. Siehe weiter unten).

Wie entscheidet eine Bürgerversammlung?

Die Beschlüsse einer Bürgerversammlung sollen möglichst im Konsens getroffen werden, das bedeutet: alle Teilnehmer sollen sich eine neue gemeinsame Meinung bilden. Gelingt dies nicht, wird eine Abstimmung organisiert und dann reicht eine 4/5-Mehrheit.

Was passiert mit den Empfehlungen einer Bürgerversammlung?

Die Empfehlungen landen nicht "einfach in einer Schulblade", sondern werden über mehrere Schritte ernsthaft vom Parlament bearbeitet:

SCHRITT 1: Überreichung der Empfehlungen: Die Empfehlungen werden dem Präsidium des Parlaments überreicht. Das Präsidium entscheidet dann, welcher Fachausschuss des Parlaments sich mit dem Thema befasst.

SCHRITT 2: Erste öffentliche Parlamentssitzung: Eine Delegation der Bürgerversammlung (also nicht alle, sondern einige Vertreter), stellen die Empfehlungen in einer ersten öffentlichen Parlamentssitzung vom beauftragten Ausschuss vor. Im Anschluss daran diskutieren wieder alle Teilnehmer der Bürgerversammlung mit den Abgeordneten des Ausschusses und dem zuständigen Minister. So können die Politiker Verständnisfragen zu den Empfehlungen stellen.

SCHRITT 3: Zweite öffentliche Parlamentssitzung: Danach bezieht der zuständige Ausschuss gemeinsam mit dem Minister Stellung. In einem Dokument erklären die Abgeordneten, ob und auf welche Weise jede einzelne Empfehlung konkret umgesetzt werden soll oder auch nicht. Bei einer Ablehnung muss der Ausschuss dies besonders begründen. Diese Stellungnahme wird ein einer öffentlichen Parlamentssitzung vorgestellt.

SCHRITT 4: Nachverfolgung der Empfehlungen: Der ständige Bürgerrat (also das andere Gremium des Bürgerdialogs) fragt regelmäßig bei den Politikern nach, wie es mit der Umsetzung der Empfehlungen aussieht.

SCHRITT 5: Abschluss - dritte öffentliche Parlamentssitzung: Etwa ein Jahr später wird Rückblick gehalten: Alle Teilnehmer der jeweiligen Bürgerversammlung und die Politik werden noch einmal zusammentreffen, um über den Stand der Dinge der Umsetzung auszutauschen. Dazu wird ein Abschlussbericht geschrieben.

Erhält man für die Teilnahme eine Entlohnung?

Ja, die Teilnehmer erhalten ein Anwesenheitsgeld von rund 110 Euro für ein ganztägiges Treffen, sowie eine Fahrtentschädigung für die zurückgelegten Kilometer oder für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

(Die genaue Summe beträgt 37,50 Euro. Der Betrag ist aber an die Schwankungen es Index gebunden, der im Königlichen Erlass vom 24. Dezember 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 6.1.1989 zur Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des Landes angeführt wird. Die Summe muss auch versteuert werden. Dauert ein Treffen länger als vier Stunden, so wird die Summe verdoppelt. Dem aktuellen Index nach und nach Steuervorabzug bleibt dem Bürgerdialogsmitglied demnach aktuell eine Summe von 111,30 Euro für ein ganztägiges Treffen. Stand: 1.1.2024)